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Fachanwälte für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Düren, Euskirchen und Köln, Spezialisten auch für Wettbewerbsverbote, Arbeitsrecht bei Insolvenz, Berufsunfähigkeit im Versorgungswerk

Wir informieren hier über

Antragstellung für Leistungen der Versorgungswerke

Wir, das sind:

Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Sozialrecht in Köln Düren Euskirchen Oliver Derkorn Spezialist für Berufsunfähigkeit Versorgungswerke Haftung Steuerberaterversicherungsbeiträge

Oliver Derkorn, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht

und:

Fachwanwalt für Arbeitsrecht in Düren Euskirchen Köln Dr. Kunzmann spezialist für Wettbewerbsverbote und Insolvenzen

Dr. Walter Kunzmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Verfahren bei Anträgen auf Berufsunfähigkeitsrente und auf Rehamaßnahmen

Alle Leistungen der Altersversorgung aus dem berufsständischen Versorgungswerken werden nur auf Antrag bewilligt. Bei den „klassischen“ Leistungen (Altersrente, Hinterbliebenenrente, Sterbegeld) ist meistens kein großer Aufwand zu betreiben.

Anspruchsvoller sind die Anträge auf Bewilligung von Renten wegen Berufsunfähigkeit und für Rehamaßnahmen. Hier sind fundierte Begründungen erforderlich. Ihre Bewilligung hängt stets vom Gesundheitszustand des Versicherten ab.

Zentrale Fragen: Gesundheitszustand? Leistungsvermögen?

Bevor man seine Energie in einen Antrag steckt, der alsbald nachzubessern ist, sollte man sowohl die formalen Anforderungen des jeweiligen Versorgungswerks kennen, als auch sich um überzeugende Begründungen und Atteste kümmern.

Es gibt für uns Juristen Standards der medizinischen Argumentation und der Begutachtung, die in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten generell gelten, gleichgültig ob Strafgericht oder Sozialgericht, ob Verwaltungsgericht oder Zivilgericht.

Die schlichte Aussage eines Arztes, jemand sei berufsunfähig, taugt gar nichts.

Ein qualitativ überzeugendes Gutachten besteht aus:

Und die Autorität eines Gutachters strahlt aus auf sein Gutachten.

Überzeugende Argumente und Nachweise für Gesundheitszustand

Diese Aussagen zu den Gutachten gelten entsprechend bereits für ärztliche Bescheinigungen, die zu Beginn des Verfahrens eingereicht werden.

Es ist nicht auszuschließen, dass die Lächerlichkeit mancher Bescheinigung auf den Antragsteller zurück schlägt und das Verfahren bis an das Ende belastet.

Ein negatives Beispiel

Ein Beispiel aus unserer Praxis, ohne unsere Mitwirkung entstanden:

Dr. med. N.N.

Facharzt für Innere Medizin:

„Ärztliches Attest
für XY, geb. am

Hiermit wird attestiert, dass folgende Krankheiten bestehen:

1. mittelgradige Depression
2. obstruktives Schlafapnoesyndrom
3. Lumbalgien mit Nachweis eines NPP L4/5

Aufgrund der orthopädischen Problematik bestehen chronische Schmerzen. Die Ausübung des Arztberufs ist zurzeit und in Zukunft nicht mehr möglich, auch nicht in gutachterlicher Funktion.“

Wir Juristen sind medizinische Laien. Aber uns drängen sich sofort einige Fragen auf, zum Beispiel:

Es empfiehlt sich deshalb, auch wenn die finanzielle Not groß sein mag, den Antrag gründlich vorzubereiten.

Ablauf nach Antragstellung

Ist der schriftliche Antrag eingereicht, prüfen ihn die Versorgungswerke.

Viele Versorgungswerke sehen in ihren Satzungen dann eine parallele Begutachtung vor: ein Gutachter ist vom Antragsteller zu benennen und ein Gutachter vom Versorgungswerk. Manche Versorgungswerke sehen auch die Möglichkeit vor, dass nach Vorliegen des Gutachtens des Versicherten auf eine weitere Begutachtung verzichtet wird. Dies wird dann der Fall sein, wenn dieses Gutachten eindeutig überzeugend ausfällt.

In den Satzungen anderer Versorgungswerke ist dagegen vorgesehen, dass nur ein vom Versorgungswerk bestimmter Gutachter sich an die Arbeit macht.

Suspekte Parteigutachten

Leider ist oft die Sorge begründet, dass hier von den Versorgungswerken Gutachter bestimmt werden, mit denen diese schon gute Erfahrungen machten: die Berufsunfähigkeit wird nur unter besonders hohen Anforderungen akzeptiert.

So wird dann im Sinne des Versorgungswerks der Rentenantrag abgelehnt.

Wir haben eine Vielzahl an hanebüchenen Begründungen gelesen, mit denen die Anträge abgelehnt wurden.

 Zum Beispiel: Bei Ärzten ist die Verweisung auf eine Gutachtertätigkeit beliebt. Einer unserer Mandanten war als Gutachter im ärztlichen Dienst einer Stadt tätig und wurde auf dieselbe Tätigkeit beim medizinischen Dienst der Krankenkassen MDK verwiesen, das war kein Scherz, sondern bitterlich ernst gemeint!

Damit ist der Rechtsstreit aber noch nicht gewonnen: der Antragsteller trägt die materielle Beweislast, dass er berufsunfähig ist.

Wir müssen also die Gegenseite oder das Gericht davon überzeugen, dass tatsächlich Berufsunfähigkeit vorliegt.

Ohne überzeugende medizinischen Argumente kann dies kaum gelingen.

Widerspruchsverfahren

Üblicherweise schließt sich in den meisten Bundesländern nun ein Widerspruchsverfahren an. Hier wird man ohne qualifizierte Auseinandersetzung mit den bereits erstellten Gutachten nicht weiterkommen. Schimpfen genügt nicht.

Klage zum Verwaltungsgericht

Bleibt der Widerspruch erfolglos, ist immer noch die Klage zum Verwaltungsgericht möglich.

Auch hier sind wieder starke medizinische Argumente gefragt, um das Gericht von der Berufsunfähigkeit zu überzeugen.

Wir sind keine Mediziner, aber wir haben gewisse Erfahrungen inzwischen im Umgang mit Gutachtern, auch um diese zu einer Überprüfung ihres Ergebnisses zu bringen.

Mitwirkung der Behandler

Als erstes sollten die behandelnden Ärzte intern zu allen negativen Gutachten Stellung nehmen. Unsere Fragestellungen:

Es gibt Fälle, in denen zügig nach Eingang des Antrags die Rente wegen Berufsunfähigkeit bewilligt wird. Dies sind Erfolge, die wir in unserer Arbeit mit Rentenanträgen wegen Berufsunfähigkeit in den Versorgungswerken selten erleben.

Wir sammeln unsere Erfahrung vor allem bei den Fällen, in denen sich Hindernisse in den Weg stellen.

Wir wissen genau, wie wichtig es für unsere Mandanten ist, schnell ihre Rente zu erhalten. Dafür werden wir uns engagieren. Wir arbeiten nicht mit verführerischen Anwaltshonoraren, berechnet nach Stundensätzen.

Doch die Geschwindigkeit hängt auch von den anderen Mitspielern ab: Versorgungswerk, Gutachter. Wir werden diesen auf den Füßen stehen!

Wir haben noch einen lukrativen Rat für jeden, der erwägt, eine Rente wegen Berufsunfähigkeit in den Versorgungswerken zu beantragen: prüfen Sie umgehend, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung für dieses Thema haben. Falls nicht, schließen Sie so schnell wie möglich einen solchen Versicherungsvertrag ab.

Die Rechtsanwaltsgebühren

Ausführliche Informationen zu unseren Honoraren für die außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit bei Fällen der berufsständischen Versorgungswerke finden Sie hier.

Honorarvereinbarungen

Es gibt Rechtsanwälte, die für die gerichtliche Tätigkeit Zusatzhonorare fordern. Oft dann Stundenhonorare, „pro angefangene halbe Stunde.“ Solche Honorare vereinbaren wir in diesem Bereich nicht. Wir rechnen zu den gesetzlichen Gebühren ab.

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Wir sind vor allem regional tätig im westlichen Rheinland, aber auch deutschlandweit.

Fachanwälte Arbeitsrecht in Düren und Euskirchen fahren auch zum Landesarbeitsgericht und Arbeitsgericht in Köln

Eingang zum Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht in Köln

Wir versprechen: wir nehmen alle Gerichtstermine persönlich war, nicht nur in Düren, Euskirchen, Bonn, Köln ... . Wir beauftragen keine anderen Anwälte mit der Terminsvertretung. Wir reisen selbst an, auch nach Berlin, Potsdam, Chemnitz, Emden, Aachen, Freiburg, Hof oder Bautzen!

Fundierte Kenntnisse des Arbeitsrechts sind unersetzlich. Aber für eine gute Interessenvertretung braucht man mehr. Das erläutern wir gerne am Beispiel des Verzugslohns und die damit verbundenen Risiken für Arbeitgeber = Chancen der Arbeitnehmer.

Aufgrund der Erfahrung mit vielen Fällen in Spezialgebieten entwickelten sich zusätzliche Schwerpunkte, in denen wir überdurchschnittlich viel Erfahungen sammelten:

Insolvenz des Arbeitgebers - Arbeitsrecht die Ansprüche gegen Insolvenzverwalter durchsetzen

Ergänzt wird dies mit ausgewählten Bereichen des Sozialrechts, die Bezug zum Arbeitsleben haben: Arbeitslosengeld, Schwerbehindertenrecht, Renten und Krankengeld.

Auch hier entwickelten sich Spezialgebiete:

Die Kosten

Für unsere Arbeit erwarten wir angemessene Honorare. Wir sagen unseren Mandanten zu Beginn, was an Kosten auf sie  zukommt. Grundsätze des Honorars finden Sie hier!

Wir helfen gerne!

Wir helfen Ihnen gerne, falls wir die richtigen für Sie sind:

Rufen Sie uns doch einfach an:

02251970080.
Telefon Fachanwälte Arbeitsrecht Sozialrecht

Ein Vorgespräch über Ihre Probleme und ob wir helfen können, ist kostenlos. Und welches Honorar im Ernstfall auf Sie zukommt, können wir auch gleich klären.

E-Mails sind auch möglich, kanzlei@drkup.de, aber achten Sie auf die Risiken! Jeder kann mitlesen, und alles wird irgendwo gespeichert sein.

Abweichende Meinung? - Gerne!

Sollte irgend jemand einen Fehler auf dieser Homepage finden, sollte jemand der Ansicht sein, unsere Darstellung sei zu tendenziös und zu kritisch eingestellt gegenüber dem Insolvenzverfahren, sollte gar jemand sich beleidigt oder verleumdet fühlen (was niemals unsere Absicht war und ist), so bitten wir ihn, sich umgehend an uns zu wenden und in die Diskussion einzusteigen. Wir freuen uns über jede Resonanz, gerade auch über kritische Reaktionen. Und wir überprüfen unsere Standpunkte ständig und hören gerne andere, hoffentlich neue Argumente.

Wichtiger Hinweis für Beiträge zum Thema Recht im Internet

- angelehnt an die Hinweise der deutschen Wikipedia zu Rechtsthemen.

Unsere Beiträge im Internet dienen der allgemeinen Information, nicht der Beratung bei individuellen rechtlichen Anliegen. Allein aufgrund der Tatsache, dass das Recht sich ständig ändert, können unsere Beiträge nie zu 100 % richtig sein. Was gestern noch absolut zutreffend war, mag heute durch ein Urteil eines Gerichts oder durch den berühmten Federstrich des Gesetzgebers abgrundtief falsch geworden sein.

Auch wenn die Autoren ständig darum bemüht sind, Beiträge zu verbessern, ist es möglich, dass Aussagen unrichtig, unvollständig, verfälscht, veraltet oder noch nicht gültig sind.

Verwenden Sie Informationen aus dem Internet, von dieser oder von anderen Seiten, keinesfalls für rechtliche Einschätzungen und zur Grundlage wichtiger Entscheidungen, ohne zusätzlich sachkundigen Rat eingeholt zu haben.

Wenden Sie sich wegen Ihres Anliegens an einen Anwalt, einen Interessenverband oder an eine Beratungsstelle. Diese haften für Fehler und haben in der Regel auch eine Haftpflichtversicherung, die für solche Schäden eintritt. Wer meint, er könne sich solchen Rechtsrat aus finanziellen Gründen nicht erlauben, kann sich zuvor einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht besorgen.

Beachten Sie, dass in vielen Rechtsangelegenheiten Fristen laufen, deren Versäumen Ihnen zum Nachteil gereichen kann. Diese Fristen können oft sehr kurz sein. Es gibt Maßnahmen, die müssen "unverzüglich" ergriffen werden. "Unverzüglich" heißt nach der gesetzlichen Definition: ohne jegliches schuldhaftes Zögern. Bereits leichte Fahrlässigkeit genügt als Schuld.

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